Wenn Sie Ihre Beziehung beenden, werden Ihnen viele Dinge im Kopf herumschwirren. Diese Checkliste soll Ihnen dabei helfen, in dem emotionalen Durcheinander einen klaren Kopf zu behalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Dinge zusammengestellt, an die Sie bei der Trennung – auch in Vorbereitung der Scheidung – denken sollten.

Die Checkliste besteht aus einem allgemeinen Teil und einem speziellen Teil, der für verheiratete oder verpartnerte Paare relevant ist. Sie können die Liste hier auch in Kurzform als PDF-Dokument herunterladen.

Checkliste (Allgemeiner Teil)

Wohnung

  • Wer bleibt (wie lange?) in der gemeinsamen Wohnung – wer zieht aus?
  • Beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch die Interessen der Kinder!

Kinder

  • Beachten Sie die fünf goldenen Regeln im Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung.
  • Bei wem und wo sollen die gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren Hauptwohnsitz haben?
  • Treffen Sie Regelungen zum Umgang: Besprechen Sie, wer welche Umgangszeiten bekommt. Probieren Sie es eine Zeit lang aus und prüfen Sie, ob die Zeiten auch für Ihre Kinder passen.
  • Wo soll der Umgang stattfinden (Mitnahme der Kinder und Übernachtung, gemeinsame Treffen außerhalb, zum Beispiel auf einem Spielplatz)?
  • Regeln Sie die wichtigen Fragen möglichst einvernehmlich oder holen Sie sich Hilfe beim Jugendamt oder einem Mediator.
  • Grundsätzlich gilt: Allein durch die Trennung ändert sich nichts am bestehenden Sorgerecht (gemeinsame Sorge oder Alleinsorge).

Finanzen

  • Sehen Sie Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Unterlagen und Dokumente durch.
  • Listen Sie Ihre persönlichen Gegenstände (Kleidung, Schmuck etc.) auf und lassen Sie die Liste von Ihrem Partner gegenzeichnen – sofern sie Ihre Sachen nicht gleich beim Auszug mitnehmen.
  • Sprechen Sie sich bei der Aufteilung der gemeinsam angeschafften Gegenstände ab. Achten Sie auf den besonderen Bedarf des Elternteils, der die Kinder betreut!
  • Klären Sie Ihre finanzielle Lage. Beantragen Sie ggf. ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Elterngeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag oder einen Unterhaltsvorschuss.
  • Widerrufen Sie ggf. (Konto-)Vollmachten, die Sie Ihrem Partner erteilt haben.
  • Listen Sie alle (laufenden) Zahlungsverpflichtungen (Miete, Versicherungen etc.) auf und finden Sie eine Einigung, wer was weiterführt und bezahlt. Wichtig: Gemeinsam abgeschlossene Verträge müssen in aller Regel auch gemeinsam gekündigt werden. Der ausziehende Partner kann vom Vermieter deshalb nicht verlangen, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.

Testament

  • Passen Sie Ihr Testament an die neue Situation an.
  • Denken Sie in diesem Zusammenhang ggf. auch an einen Erbvertrag.

Checkliste (Zusätzliche Punkte bei verheirateten oder verpartnerten Paaren)

Trennungsjahr

  • Der Auszug eines Partners bzw. die Trennung von „Tisch und Bett“ innerhalb der gemeinsamen Wohnung für mindestens ein Jahr (das sogenannte Trennungsjahr) ist Voraussetzung für eine Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
  • Dokumentieren Sie das Trennungsdatum als Voraussetzung für die Scheidung, zum Beispiel in einem Brief an Ihren Partner. Schreiben Sie ihm, dass Sie die Beziehung als beendet ansehen.
  • Nach Ablauf des Trennungsjahres ist bei Gericht der Antrag auf Scheidung/Aufhebung möglich. Den Antrag muss zwingend ein Rechtsanwalt stellen.
  • Informieren Sie Ihren Steuerberater über Ihre Trennung (wegen der Steuerklassen bei gemeinsamer Veranlagung).

Trennungsunterhalt

  • Ab der Trennung bis zur Rechtskraft des gerichtlichen Scheidungs- bzw. Aufhebungsbeschlusses besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
  • Bei der Festlegung des Trennungsunterhalts geht es um die eigene Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit des Partners.

Krankenversicherung

  • Klären Sie den Krankenversicherungsschutz ab.
  • Nach dem Ende der Familienversicherung mit dem Scheidungs-/ Aufhebungsbeschluss ist ein Antrag auf Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten möglich.

Ehe- oder Partnerschaftsvertrag

Keine Einigung in Sicht?

Können Sie in den wichtigen Punkten Einigkeit erzielen, ist dies ein großer Schritt zur einvernehmlichen Trennung. Wenn die Einigung mit Ihrem Partner nicht klappt, sollten Sie sich Hilfe holen. Dafür haben Sie verschiedene Optionen.

Mit einer Trennungs- und Scheidungsmediation können Sie Ihre Konflikte rund um das Thema Trennung und Scheidung gemeinsam und nachhaltig lösen. Damit sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Bei der Mediation ist auch eine einvernehmliche Scheidung möglich – und ein Rosenkrieg vermeidbar.

Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen in einem Orientierungsgespräch.