Mediation bedeutet „Vermittlung“. Dieses in den USA der 1970er Jahre entwickelte Verfahren der Mediation sollte eine Alternative zu den oftmals langwierigen und kostspieligen Gerichtsverfahren sein. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Mediation.

Die Problematik der Gerichtsprozesse in den USA

Die große Popularität der alternativen Konfliktbeilegung mittels Mediation lässt sich mit dem Prozessrecht der USA erklären, das finanzschwachen Menschen den Zugang zu den Gerichten erschwert:

So gibt es zum einen keine staatliche Unterstützung – wie zum Beispiel die Prozesskostenhilfe in Deutschland.

Zum anderen muss jede Partei ihre Anwaltskosten stets selbst tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Auch das ist in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, anders geregelt: Wer hier verliert, hat im zivilrechtlichen Verfahren grundsätzlich auch die Kosten des Siegers zu tragen.

Darüber hinaus ist das finanzielle Risiko eines Prozesses in den USA grundsätzlich höher als in Deutschland. Denn die Entscheidung der aus juristischen Laien zusammengesetzten Jurys ist im Vorfeld kaum einschätzbar.

Mediation war aus diesen drei Gründen gerade für finanzschwache Parteien in den USA eine gute Option, ihr Recht durchzusetzen. Das Verfahren kam zunächst vorwiegend im familiären und nachbarschaftlichen Bereich zum Einsatz. Dabei war es insbesondere für Personengruppen geeignet, die vor Gericht befürchten mussten, wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft diskriminiert zu werden.

Das Harvard-Konzept ist die Basis

In den 1970er Jahren entwickelten Mitarbeiter der Harvard-Universität in Boston, Massachusetts, die wissenschaftlichen Grundlagen der erfolgreichen Verhandlungsführung. Im Rahmen dieser Forschungen entstand das noch heute aktuelle und bekannte „Harvard-Konzept“. Dieses ist die Grundlage für jedes Mediationsverfahren.

Es besteht aus den folgenden vier Schritten:

1. Trennung von Person und Problem
2. Trennung von Positionen und Interessen
3. Entwicklung möglichst vieler, unbewerteter Lösungsoptionen
4. Entscheidung auf Basis objektiver Kriterien

Die Entwicklung der Mediation in Deutschland

In den späten 1960er Jahren gab es auch in Deutschland außergerichtliche Schlichtungsverfahren. Ab den 1970er Jahren geannen auch alternative Konfliktlösungen an Bedeutung, die auch vermehrt in der Öffentlichkeit diskutiert wurden. Der eigentliche Mediationsgedanke setzte sich jedoch erst in den 1980er Jahren durch.

Bekannt wurde die Mediation damals zunächst in den Evangelischen Akademien. In der Zeit gab es auch schon vereinzelt juristische Veröffentlichungen zum Thema Mediation. Die erste Habilitationsschrift erschien jedoch erst im Jahre 1995.

Verbände und Institutionen nutzen Mediation

Es gibt eine Vielzahl von Verbänden und Institutionen, die sich für die Konfliktbeilegung durch Mediation engagieren. Das sind zum Beispiel:

  • Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM)
  • Bundesverband Mediation e.V. (BM)
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)
  • Centrale für Mediation (CfM)
  • Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V. (BMWA)
  • Gesellschaft für Wirtschaftsmediation und Konfliktmanagement e.V. (GWMK)

Das Mediationsverfahren war auch Thema zahlreicher Veranstaltungen:

  • Deutscher Anwaltstag 1997
  • Kongresse (1996 in Köln, 1997 in Tübingen und 1998 in Bonn)
  • Deutscher Juristentag 1998 in Bremen
  • Forum des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV) 2004 in Bonn

Mediation ist Teil der Juristenausbildung

Seit dem 1. Juli 2003 gehört die Mediation zu den Schlüsselqualifikationen deutscher Juristen (§ 5 a Abs. 3 Deutsches Richtergesetz). In der Zivilprozessordnung ist festgelegt, dass eine Mediation auch bei einem bereits laufenden Gerichtsverfahren Anwendung finden kann (§ 15 a EGZPO und § 278 Abs. 5 S. 2 ZPO).

Ein sogenannter Güterichter schlägt den im Prozess streitenden Parteien dann die gerichtliche Mediation vor. Die Beteiligten können sich frei dafür entscheiden – oder sie führen den Prozess streitig weiter.

Der Ablauf einer Mediation ist seit 2012 im Mediationsgesetz geregelt. Im September 2017 trat die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren in Kraft. Diese Entwicklung zeigt das wachsende Interesse an alternativen Konfliktlösungsmöglichkeiten und die zunehmende Akzeptanz der Mediation in der Gesellschaft.