Zu Beginn jedes Mediationsverfahrens legen die Konfliktparteien gemeinsam mit dem Mediator die Regeln der Mediation fest. Das ist notwendig, damit in der Mediation der bestehende Konflikt auch gelöst werden kann.
Zu den wichtigsten Regeln der Mediation gehören die Offenheit und die Informiertheit, doch auch die Vertrautheit.
Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag die Regeln der Mediation und zeigen Ihnen dabei auch, wie weit diese teilweise gefasst werden.
1. Regel: Seien Sie offen und ehrlich
In der Mediation müssen die Konfliktpartner dazu bereit sein, sich gegenseitig alle Informationen offenzulegen, die für die Lösung des Konflikts notwendig sind.
In der Scheidungsmediation geht es beispielsweise häufig um die Themen Unterhalt und Vermögensausgleich. Um hier eine faire Lösung für beide Seiten zu finden, muss bekannt sein, wie viel die Ehegatten auf ihrem Konto haben. Außerdem ist es wichtig zu wissen, wie hoch das monatliche Einkommen ist und wer welche Ausgaben hat. Angestellte können dazu einfach ihre Gehaltsabrechnungen vorlegen. Bei Selbstständigen ist das etwas aufwändiger. Aber auch sie sollten bereit sein, die maßgeblichen Informationen zum Ertrag und Wert ihres Unternehmens offenzulegen. Das sind dann die Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschussrechnungen sowie die entsprechenden Steuerbescheide.
Warum Offenheit so wichtig ist
Werden notwendige Informationen nicht offengelegt, können die Ziele der Mediation nicht erreicht werden. Denn nur in Kenntnis der Fakten lässt sich eine faire und auf lange Sicht gute Lösung erarbeiten. Unwahrheit zahlt sich dabei nicht aus.
Kommt zum Beispiel nach der Mediation heraus, dass ein Konfliktpartner nicht ehrlich war, stimmen die Voraussetzungen nicht mehr. Der andere wird die auf falscher Basis gefundene Einigung wahrscheinlich in Frage stellen. Möglicherweise versucht er auch, die Entscheidung anzufechten. Dann hatte die Mediation keinen Erfolg.
Es ist verständlich, wenn Sie ein unangenehmes Gefühl dabei haben, so umfänglich Auskunft über Ihre (finanzielle) Situation zu geben. Kein Mensch lässt sich gerne in die Karten gucken – erst recht nicht, wenn dort noch das eine oder andere Trumpf steckt. Doch bedenken Sie: Im gerichtlichen Scheidungsverfahren sind Sie ebenso verpflichtet, Ihre ökonomischen Verhältnisse umfassend offenzulegen. Der Konfliktpartner wird also spätestens dann Ihr Ass im Ärmel entdecken.
Offenheit in allen Bereichen
Offenheit in der Mediation bezieht sich aber nicht nur auf das Finanzielle. Es bedeutet auch, ehrlich in Bezug auf die eigenen Zielen zu sein und diese offen mitzuteilen. Wer A sagt und B meint, ist nicht offen. Nur wer sich selber seine Vorhaben eingesteht und diese auch kommuniziert, kann Verständnis und Unterstützung erwarten.
Das erfordert meist viel Mut. Denn seine Ziele, Wünsche oder sogar Sehnsüchte mit einem Menschen zu teilen, ist nicht leicht – erst recht nicht, wenn man sich im Konflikt befindet. Doch ist genau das der entscheidende Punkt. Denn Offenheit macht uns „menschlicher“. Auf dieser Basis können Sie dann Vereinbarungen treffen, die richtig sind und sich gut anfühlen. Das Gesagte bekommt für den anderen meist erst dann Gehalt, wenn ihm die Gründe und Ziele bekannt sind, die hinter der Entscheidung stehen.
2. Regel: Hören Sie aufmerksam zu
Das Gegenstück zur Offenheit ist die (aktive) Informiertheit. Die Konfliktpartner müssen also nicht nur bereit sein, ihre eigene Situation offenzulegen. Sie müssen die ihnen zur Verfügung gestellten Informationen auch aktiv zur Kenntnis zu nehmen.
Sie dürfen sich also, auch wenn das mitunter schwerfällt, den Informationen nicht verweigern. Es reicht auch nicht, die Daten und Fakten nur in Empfang zu nehmen. Voraussetzung eines konstruktiven Miteinanders ist die Bereitschaft, sich intensiv mit der Situation zu beschäftigen. Dazu gehört auch, dass Sie die Hintergründe des anderen kennen und in Ihre Beurteilung miteinfließen lassen. So können dann beide Seiten nach einer sachgerechten Lösung suchen.
3. Regel: Die Basis ist Vertraulichkeit
Bevor sich die Konfliktpartner auf Offenheit und Informiertheit verständigen können, müssen sie wissen, dass alle Informationen vertraulich behandelt werden. Nichts stört den Mediationsprozess mehr als die Angst, ausgenutzt oder hintergangen werden zu können.
Daher muss von Anfang an sichergestellt sein, dass die mitgeteilten Informationen nicht missbraucht und zum Beispiel gerichtlich verwertet werden können. Um einen Missbrauch der Daten auszuschließen, können die Konfliktpartner auch ganz konkret werden und über den Umfang der Vertraulichkeit sprechen.
Mediatoren sind übrigens gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können deshalb im Zivilprozess grundsätzlich auch nicht als Zeugen vernommen werden. Möglich ist das nur, wenn alle Konfliktpartner dem zustimmen. Das gilt bei Mediatoren, die gleichzeitig Rechtsanwälte sind, sogar für Strafprozesse.