Wozu brauchen Sie eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Mit einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung treffen Sie Regelungen für – wie der Name schon sagt – die Zeit nach der Trennung und der Scheidung.

Zwei Zeiträume – eine Vereinbarung

Die etwas sperrige Bezeichnung der Vereinbarung zeigt bereits, dass der Trennungs- und Scheidungsprozess im juristischen Sinne in zwei Zeitabschnitte unterteilt wird:

  1. Die Zeit von der Trennung bis zur Scheidung
  2. Die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung

Diese beiden Zeiträume sollten auch in der Vereinbarung auseinandergehalten werden, selbst wenn sie unterhaltsrechtlich einheitliche Regelungen enthalten. Im Einzelnen geht es bei den verschiedenen Abschnitten um Folgendes:

1. Vereinbarungen anlässlich der Trennung

In der Zeit der Trennung sind Sie offiziell noch verheiratet – bis zur rechtskräftigen Scheidung gelten Sie also für Außenstehende immer noch als Ehemann und Ehefrau. Daher greift in dieser Zeit auch der Grundsatz der ehelichen Solidarität: das Prinzip, für den anderen in guten wie in schlechten Zeiten da zu sein.

In der Regel müssen Sie mindestens ein Jahr lang getrennt sein, um geschieden werden zu können. In diesem Trennungsjahr billigt das Gesetz dem finanziell schwächeren Ehepartner den sogenannten Trennungsunterhalt zu, den der solventere Ehepartner zahlen muss. Auch vorläufige Wohnungszuweisungen sind dabei möglich.

Die Regelungen, die Sie für die Trennungszeit treffen, halten Sie in der Trennungsfolgenvereinbarung fest. Ob diese Vereinbarungen so auch nach der Scheidung weiter gelten sollen – und ob es überhaupt zu einer Scheidung kommt –, ist dabei unerheblich.

2. Vereinbarungen ab Rechtskraft der Scheidung

Ab der Scheidung gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit: Laut Paragraf 1569 BGB haben die ehemaligen Ehepartner im Grundsatz für sich selbst zu sorgen.

In bestimmten Situationen wird jedoch eine nacheheliche Solidarität angenommen, bei der es einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt. So kann beispielsweise ein Ehegatte, der nach 20 Jahren Ehe den Berufseinstieg nicht schafft, auf finanzielle Unterstützung durch seinen ehemaligen Ehepartner hoffen.

Regelungen, die die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung betreffen, werden Scheidungsfolgenvereinbarungen genannt. Wichtige Aspekte sind dabei Festlegungen zur Höhe und Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlungen oder zur Versorgung im Alter (Stichwort: Versorgungsausgleich).

Was regelt die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung treffen Sie Regelungen in den folgenden Bereichen:

  • Unterhalt (Trennungs-, Vorsorgeunterhalt sowie nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht (bei minderjährigen Kindern)
  • Regelungen zum Eigenheim (Scheidungsimmobilie)
  • Regelung zur Ehewohnung (Anpassung des Mietvertrags)
  • Zugewinnausgleich (Ausgleich des Vermögens)
  • Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften)
  • Verteilung des Hausrats

Wir stellen Ihnen ein Tool zur Verfügung, mit dem Sie Ihre ganz individuelle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen können.

Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit

Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sollte immer notariell beurkundet werden. Denn nur dann ist sie in aller Regel rechtlich bindend und zur Not auch vollstreckbar. So sind zum Beispiel Vereinbarungen zum Unterhalt ohne Beurkundung und Vollstreckungsvermerk nicht vollstreckbar – und können deshalb auch nicht mit juristischen Mitteln durchgesetzt werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlt.

Ebenso müssen Sie für bestimmte Vereinbarungen in jedem Fall zum Notar. Das betrifft zum Beispiel meistens – wenn auch nicht immer –

  • die Regelungen über die Scheidungsimmobilie
  • Regelungen zu Geschäftsanteilen an einer gemeinsamen GmbH
  • den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Wer kann Ihnen bei der Vereinbarung helfen?

Allgemein gilt: Je streitiger die Trennung und die Scheidung sind, umso wichtiger ist es, sich fachkundige Unterstützung zu holen. Als Rechtsanwälte und Mediatoren begleiten wir Sie auf dem Weg und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einvernehmlichen Lösungen für Ihre Konfliktthemen. Buchen Sie dafür gerne gleich einen Termin für ein Orientierungsgespräch.