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Das Kindeswohl bei der Scheidung

Alle Eltern wollen, dass es ihren Kindern gutgeht. Sie sollen deshalb auch bei der Trennung ihrer Eltern so wenig wie möglich leiden. Das lässt sich jedoch oft nicht vermeiden. Denn für die Kinder bricht meist eine Welt zusammen, wenn ein Elternteil auszieht. Trotz der vielen eigenen Probleme während einer Trennung müssen Eltern aber darauf achten, die Bedürfnisse ihrer Kinder in den Blick zu nehmen und sie vor einem Loyalitätskonflikt zu bewahren. Das klingt selbstverständlich, gerät aber im Eifer des Gefechts viel zu oft in den Hintergrund.

Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, in welchen Situationen das Kindeswohl gefährdet sein kann – und was Sie dann für Ihre Kinder tun können.

Vermeiden Sie Sie einen Loyalitätskonflikt

Für Kinder sind ihre Eltern überlebenswichtig. Sie sind und bleiben deshalb oft ein Leben lang die wichtigsten Bezugspersonen. Kinder spüren im Gegenzug aber auch die Bedürfnisse ihrer Eltern. So bestätigen Scheidungskinder oft die Sicht des Elternteils, mit dem sie gerade zusammen sind. Sie fühlen sich dann dem anderen Elternteil gegenüber schuldig – und verhalten sich dementsprechend.

Ein Beispiel: Das Kind lebt nach der Trennung bei der Mutter. Wenn die Mutter nun das Kind fragt, ob es damit einverstanden ist, dass der Vater nur alle zwei Wochen zu Besuch kommt, kann das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten.

Es wird wahrscheinlich – um seiner Mutter Willen – tatsächlich sagen, dass es den Vater nur alle zwei Wochen sehen möchte. Schließlich weiß es, dass der Vater die Mutter mit seiner neuen Frau und dem Wegzug verletzt hat. Das Problem dabei: Das Kind trifft nicht seine Entscheidung. Es erfüllt eher den Wunsch der Mutter.

Die Zerrissenheit eines Kindes im Loyalitätskonflikt kann soweit führen, dass es aufhört über seine Gefühle und Bedürfnisse zu sprechen. Um das zu verhindern kann im Rahmen einer Mediation auch über das Kindeswohl gesprochen werden.

Beziehen Sie Ihr Kind in die Mediation mit ein

Im Mediationsverfahren haben Eltern in Trennung nicht nur ihre eigenen Herausforderungen zu bewältigen. Sie müssen den Blick auch immer auf das Kind richten. Dabei gilt es herauszufinden, was für das Kind das Beste ist.

Wie und in welchem Umfang ein Kind konkret in die Mediation eingebunden werden kann, hängt in erster Linie vom Alter des Kindes ab. Darüber hinaus sind auch die in der Mediation behandelten Themen entscheidend. Geht es in der Scheidungsmediation zum Beispiel vorrangig um vermögensrechtliche Themen, ist eine Teilnahme des Kindes an den Sitzungen in aller Regel nicht nötig.

Stehen jedoch Fragen an, die das Kind und seine Lebensumstände betreffen, ist das anders. Dann kann die Teilnahme des Kindes an den Mediationssitzungen durchaus sinnvoll sein. Damit bekommt das Kind beispielsweise ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über seinen künftigen Wohnsitz, wenn ein Elternteil wegzieht.

Berücksichtigen Sie die Sicht Ihres Kindes

Die von den Eltern gefundenen Lösungen für ihre Trennungskonflikte bekommt das Kind idealerweise gleich im Rahmen der Mediation präsentiert. Die Eltern können ihm dann zum Beispiel die Umgangsregelungen erklären. Wenn dann der Vater das Kind nur an einem Wochenende im Monat zu sich nimmt, sollte das Kind auch wissen, welche Gründe es dafür gibt. Das Kind wird das wahrscheinlich verstehen, wenn ihm gesagt wird, dass der Vater vorübergehend in einer WG wohnt und sich die Umgangsregelungen ändern, wenn er eine andere Wohnung gefunden hat.

Erfährt das Kind nicht die Hintergründe einer Entscheidung, besteht die Gefahr, dass es eine Regelung anders interpretiert als sie gedacht ist. So könnte es bei geringen Umgangszeiten denken, dass der Vater sein Kind nicht mehr liebhat und es deshalb so selten zu sich nimmt. Versteht das Kind die Regelungen falsch, kann das dazu führen, dass das Kind den Umgang mit dem Vater später ablehnt, weil es sich unerwünscht fühlt. Solche Fehlinterpretationen lassen sich mit kindgerechten Erklärungen vermeiden.

Ein geschulter Mediator kann zudem dafür sorgen, dass die Bedürfnisse des Kindes schon bei dem Zustandekommen einer (Umgangs-)Regelung zur Sprache kommen. Dadurch können die Eltern dann zu Lösungen kommen, die nicht von einem etwaigen Loyalitätskonflikt belastet sind.

Treffen Sie verbindliche Regelungen

Alle Absprachen, die Sie in Bezug auf die gemeinsamen Kinder treffen, lassen sich auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich für beide Seiten festhalten. Diese Vereinbarung können Sie sich mithilfe unserer Vorlage selbst erstellen. Wenn Sie sich dabei fachkundige Unterstützung wünschen, bieten wie Ihnen an, die relevanten Punkte im Rahmen einer Scheidungsmediation gemeinsam mit Ihnen zu erarbeiten. Buchen Sie dazu gerne unser Orientierungsgespräch.

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