Eine einvernehmliche Scheidung spart Geld.

Wenn alles geklärt ist, brauchen Sie regelmäßig nur einen Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren. Zusammen mit Ihrem Ehepartner sparen also Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt.

Harte Kosten der Scheidung (finanziell)

Eine Scheidung ist nicht ohne mindestens einen Rechtsanwalt und das Familiengericht möglich, das die Ehe scheidet. Es entstehen also immer Kosten für mindestens einen Rechtsanwalt und Gericht. 

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung durch unsere Kanzlei…

Mindestvergütung nach dem Gesetz*

  • Erstberatung (optional)
  • Prüfung bestehender Ehevertrag
  • Scheidungsantrag – Einreichung spätestens am nächsten Bürotag (Mo-Fr)
  • Beratung und Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • Prüfung von bis zu zwei Versorgungsanwartschaften bei Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Terminerinnerung
  • Antrag auf VKH/Verfahrenskostenhilfe (sofern aussichtsreich)

* Rechtsanwälte dürfen die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgesehenen Gebühren im gerichtlichen Verfahren nicht unterschreiten.  

Vergütung nach Vereinbarung (faire und flexible Vergütungsmodelle)

  • Beratung und Vertretung bei Konflikten mit dem Ehepartner
  • Entwurf Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Prüfung von weiteren Versorgungsanwartschaften im Scheidungsverfahren
  • Geltendmachung bzw. Prüfung und Berechnungen von Zugewinnansprüchen
  • Prüfung weiterer Vermögensansprüche
  • Organisation Immobilienbewertung durch Immobiliensachverständigen (besondere Deals für Berlin, Brandenburg und NRW)
  • Organisation Unternehmensbewertung
  • Organisation Notartermin und Absprachen mit Notariat

Für die Höhe der Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren gilt:

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner und die Anzahl der Rentenanwartschaften sind maßgeblich für den Verfahrenswert eines Scheidungsverfahrens.

In jedem Fall gilt...

Wir rechnen für die Einreichung der Scheidung und die Wahrnehmung des Scheidungstermins lediglich die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Mindestgebühr ab.

Faustformel

Je streitiger die Scheidung, umso höher sind die zu erwartenden, vermeidbaren Kosten.

Weiche Kosten (Emotional)

Wir haben aber nicht nur die harten Kosten im Blick, sondern auch die weichen. Gerne beraten und vertreten wir Sie also mit dem Ziel, die Beziehung mit dem Expartner (insbesondere bei gemeinsamen Kindern) neu zu definieren anstatt zu ruinieren und Ihre Nerven zu schonen und insgesamt möglichst faire und langfristige Lösungen zu erarbeiten.

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Tipp: Regeln Sie Streitfragen vor dem gerichtlichen Scheidungsverfahren

Durch die außergerichtliche Klärung Ihrer Konflikte sparen Sie nicht nur harte, sondern auch weiche Kosten. Denn Ihnen bleibt ein über die Anwälte ausgetragener Streit erspart. Wie lange es dauert, um eine Einigung in allen wichtigen Punkten zu erzielen, ist individuell unterschiedlich und hängt maßgeblich von der Anzahl der zu bearbeitenden Themen, ihrer Komplexität und Ihrer Mitarbeit ab.

Lassen Sie sich von uns beraten

Wir unterstützen Sie dabei, sich außergerichtlich zu einigen und dabei zu einer für beide Seiten guten Lösung zu finden. Damit halten Sie die Kosten gering – zumindest im Vergleich zu einer streitigen Scheidung. Der große Gewinn besteht aber darin, dass Sie mit einem besseren, weil gemeinsam gefundenen Weg belohnt werden, den Sie künftig getrennt gehen wollen. Das klappt zwar nicht immer, sollte aber in den allermeisten Fällen probiert werden, besonders wenn gemeinsame, minderjährige Kinder vorhanden sind.